Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Moritz Winter, Cuvrystr. 2, 10997 Berlin (im Folgenden bezeichnet als “Auftragnehmer”) und dem Leistungsempfänger (im Folgenden bezeichnet als “Auftraggeber”), insbesondere für die Verträge zur Leistungserbringung in den Bereichen der Fotografie, Videografie, Marketingstrategien ausschließlich.

1.2 Da sich das Angebot des Auftragnehmers ausschließlich an Unternehmer gem. § 14 BGB richtet, bestätigt der Auftraggeber mit Vertragsabschluss gegenüber dem Auftragnehmer vor Inanspruchnahme der Leistungen, diese ausschließlich zur gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken in Anspruch zu nehmen.

1.3 Sofern widersprechende, ergänzende bzw. abweichende Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vorliegen, werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese gelten insbesondere auch dann, wenn der Auftragnehmer Kenntnis über widersprechenden bzw. abweichenden Bedingungen des Auftraggebers von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat und die Leistung dem Auftraggeber gegenüber vorbehaltlos erbringt.

1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten ihre Geltung für alle in der Zukunft vereinbarten Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber, ohne das es einer weiteren ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

1.5 Der Auftraggeber erkennt im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen die jeweils aktuell gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

1.6 Bei Dauerschuldverhältnissen behält sich der Auftragnehmer vor diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Auftraggebern nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.

1.7 Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus dem geschlossenem Hauptvertrag und den etwaigen individuellen Absprachen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sowie den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


2. Vertragsgegenstand
1. Der Auftragnehmer bietet die im folgenden aufgelisteten unterschiedlichen Leistungen im Bereich der Mediengestaltung. Hierzu zählen insbesondere Leistungen aus den Bereichen:
- Fotografie
- Videografie
- Social-Media-Strategien

2.2 Der konkrete Umfang der Leistung, einschließlich der Eigenschaften der Videoproduktion und der Anzahl der zu erstellenden Bilder, wird durch das individuelle Leistungsangebot des Auftragnehmers an den Auftraggeber bestimmt.

2.3 Die Details der Leistung, einschließlich der inhaltlichen und gestalterischen Elemente wie Belichtung und Bildkomposition, werden in der Regel im Voraus durch schriftliche, fernmündliche oder elektronische Kommunikation abgestimmt. Der Auftragnehmer hat jedoch das endgültige Entscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Produktion, einschließlich Aspekten wie Belichtung, Bildkomposition und Ähnlichem.

2.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen mitzuwirken und dem Auftragnehmer insbesondere Zugang zu den erforderlichen Gegenständen oder Unterlagen zu gewähren. Wenn die Leistungserbringung aufgrund des Versäumnisses der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber gestört oder unmöglich wird, ist der Auftragnehmer von jeglicher Haftung diesbezüglich befreit.

2.5 Der Auftragnehmer hat das Recht, Dritte als Hilfspersonen hinzuzuziehen, um bestimmte oder alle vertraglich vereinbarten Pflichten zu erfüllen.


3. Vertragsschluss
3.1 Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können den Vertrag fernmündlich (insbesondere per Video- oder Telefonkonferenz), elektronisch (per E-Mail oder durch das Kontaktformular auf der Homepage des Auftragnehmers oder über soziale Netzwerke) oder schriftlich abschließen.

3.2 Sofern zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ein Vertrag fernmündlich abgeschlossen wird, stimmt der Auftraggeber zu, dass der Auftragnehmer das Telefonat und/oder die Video-Konferenz aus Beweis- bzw. Dokumentationsgründen aufzeichnet.

3.3 Wenn der Vertrag fernmündlich oder elektronisch abgeschlossen wird, hat der Auftraggeber - sofern nicht anders vereinbart - keinen Anspruch darauf, dass der Auftragnehmer die Vertragsinhalte noch einmal schriftlich zur Verfügung stellt.


4. Pflichten zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
4.1 Nach Abschluss des Vertrages ist der Auftragnehmer verpflichtet, die vereinbarten Leistungen durchzuführen und stellt hierfür die notwendige technische Ausrüstung für die Aufnahmen zur Verfügung.

4.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle mit der Durchführung der Leistungen in Verbindung stehenden Rechte von Mitwirkenden, der Location und/oder sonstigen Dritten vorliegen und befreit den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang.

4.3 Es ist die Pflicht des Auftraggebers, pünktlich zum vereinbarten Aufnahmetermin zu erscheinen und über etwaige Verzögerungen den Auftragnehmer unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Wenn der Auftraggeber durch eine verspätete Ankunft schuldhaft Mehrkosten beim Auftragnehmer verursacht ist er verpflichtet, diese Kosten zu tragen (z.B. durch Verzögerungen im Arbeitsablauf des Auftragnehmers).

4.4 Sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde, beinhaltet die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung auch die Nachbearbeitung der erstellten Aufnahmen gemäß dem aktuellen Stand der Technik.

4.5 Sofern keine abweichende Regelung besteht, werden die Leistungen nach ihrer Erbringung digital zum Download zur Verfügung gestellt.

4.6 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Daten über den Zeitraum von 12 Monaten nach Erstellung der Bilder zu speichern.


5. Vertragslaufzeit
5.1 Der Vertrag wird für die im individuellen Leistungsangebot vereinbarte Laufzeit abgeschlossen und kann nicht vorzeitig ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5.2Die Vertragslaufzeit wird automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit verlängert, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde und die Kündigung nicht von einer der Parteien spätestens vier Wochen vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich erklärt wurde.


6. Vergütung
6.1 Wenn individualvertraglich nichts Anderweitiges vereinbart wurde, ist die Erstellung von Bild- bzw. Videoaufnahmen und allen anderen vereinbarten Leistungen durch eine Pauschalvergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgedeckt.

6.2 Der Auftraggeber muss sämtliche Zahlungen im Voraus leisten und diese sind bei Vertragsunterzeichnung fällig. Die Zahlungen müssen auf das von dem Auftragnehmer genannte Bankkonto überwiesen werden, nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung. Abweichende Vereinbarungen bleiben davon unberührt.

6.3 Die Vergütung umfasst, sofern nicht anders vereinbart, die Kosten für die Anmietung von Locations, die im Rahmen der Leistungserbringung anfallen können, jedoch nicht zusätzliche Kosten, wie insbesondere: Reisekosten, Spesen, Verpflegung, zusätzlich erwünschte Requisite oder Lizenzen für Stock Footages. Diese Kosten sind gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu tragen.

6.4 Wenn die Vergütung nach Shootingterminen berechnet wird, umfasst ein Shootingtermin in der Regel maximal 8 Stunden.

6.5 Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf Vergütung, auch wenn die Leistung aufgrund eines Verschuldens des Auftraggebers nicht erbracht werden kann. Allerdings muss sich der Auftragnehmer in diesem Fall dasjenige anrechnen lassen, was er aufgrund der Nichtdurchführung an Aufwendungen einspart oder anderweitig zu erwerben unterlässt.

6.6 Der Auftraggeber darf Forderungen gegen den Auftragnehmer nur insoweit aufrechnen oder sein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


7. Verzug
7.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen, falls der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug ist.

7.2 Sollte der Auftraggeber im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate in Verzug geraten, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Für den Fall der außerordentlichen Kündigung steht dem Auftragnehmer das Recht zu, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig geworden wäre, als Schadensersatz geltend zu machen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, sich dasjenige anrechnen zu lassen, was er durch den Verzug an Aufwendungen einspart oder anderweitig erwerben kann.


8. Bestimmungen zu den werkvertraglichen Abnahmepflichten
8.1 Hinsichtlich werkvertraglicher Leistungspflichten, gelten insbesondere die nachfolgenden Regelungen.

8.2 Nach Fertigstellung einer Teilleistung kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber verlangen, dass diese abgenommen wird.

8.3 Die seitens des Auftraggebers abzunehmenden (Teil-)Leistungen des Auftragnehmer gelten auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber sich auf Aufforderung des Auftragnehmer hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.


9. Haftungsbeschränkungen
9.1 Der Auftragnehmer haftet, unabhängig von der rechtlichen Grundlage, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur unter Beachtung der folgenden Regelungen.

9.2 Wenn durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen das Leben, der Körper oder die Gesundheit des Auftraggebers verletzt wird, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt für entstandene Schäden. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsbeschränkungen diesen Abschnitts unberührt.

9.3 Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die aus der Nichterfüllung einer vom Auftragnehmer gegebenen Garantie oder einer zugesicherten Eigenschaft resultieren oder aufgrund von arglistig verschwiegenen Mängeln entstehen.

9.4 Der Auftragnehmer haftet begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, wenn es sich um Schäden handelt, die auf einer leichten Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf die der Vertragspartner in der Regel vertrauen kann.


10. Datenschutz, Geheimhaltung
10.1 Um die vereinbarten Leistungen zu erfüllen, werden personenbezogene Daten gemäß nationaler und europäischer Datenschutzgesetze verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erstellung und Bearbeitung von Bildaufnahmen erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung. Abgesehen davon werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben.

10.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen und Unterlagen, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden und nicht offenkundig oder allgemein zugänglich sind, vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Eine Weitergabe von vertraulichen Informationen und Unterlagen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder durch behördliche Anordnung erforderlich.


11. Rechteübertragung, Urhebernennung, Eigenwerbung
11.1 Die im Rahmen der Vertragserfüllung entstandenen Inhalte, insbesondere die Bild- und Videoaufnahmen, sind urheberrechtlich geschützt.

11.2 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber sämtliche im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungsrechte.

11.3 Diese Nutzungsrechte stehen dem Auftraggeber ab dem Zeitpunkt ihrer Übertragung zur einfachen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzung zu.

11.4 Die Übertragung der Rechte auf den Auftraggeber erfolgt erst mit dem Bereitstellen der endgültigen Werkfassung, die durch Nachbearbeitungen verändert wurde. Unbearbeitetes Bildmaterial ist von dieser Übertragung ausgenommen.

11.5 Die Übertragung der Rechte an den Auftraggeber steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass dieser alle vereinbarten Zahlungen an den Auftragnehmer geleistet hat.

11.6 Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Recht ein, die entstandenen Aufnahmen zum Zwecke der Eigenwerbung öffentlich wiederzugeben, zu vervielfältigen und zu verbreiten, insbesondere auf der Website oder den Social-Media-Kanälen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber bestätigt, dass er über die Nutzungsart und -dauer im Rahmen der Eigenwerbung informiert wurde und mit der Nutzung seiner Bilder einverstanden ist.

11.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber in jeglichem Medium als Referenz zu nennen und dabei auch geschützte Marken, Bezeichnungen oder Logos zu verwenden. Eine Verpflichtung zur Nennung besteht jedoch nicht.

12. Factoring / Zahlungsinformation
Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass die durch den Auftrag entstehenden Forderungen an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können, wobei diese Unternehmen dann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt sind, die in Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden Daten zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen und Auskünfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden einzuholen. Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331 80 84 804 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.

13. Widerrufsrecht
Der Auftragnehmer schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.


14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2 Berlin ist der Erfüllungsort und ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

14.3 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, hat dies keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

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